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Kosten / Finanzierung


Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Leistungen von der Krankenkassen Grundversicherung übernommen. Die Wohngemeine übernimmt im Kanton Aargau die Restkosten.
Meine Leistungen können auch ohne Verordnung auf eigene Kosten angefordert werden

Kostenübernahme

Freiberufliche Pflegefachpersonen verfügen alle über eine Konkordatsnummer der santésuisse. Die Voraussetzungen dafür sind streng geregelt und werden durch den Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer überprüft. Deshalb werden sämtliche Leistungen der Grund- und Behandlungspflege von allen Krankenkassen (Grundversicherung) übernommen. Die Restkosten (Wegpauschale, Nacht- und Wochenendzulagen) übernimmt die Wohngemeinde.

Kostenbeteiligung
Alle ambulanten Pflegeanbieter müssen eine Patientenbeteiligung von maximal 20 % verrechnen. Das heisst, als Patient*in haben Sie sich mit maximal 15.35 CHF/Tag an den Pflegekosten zu beteiligen.
Bei Pflegeverhältnissen, bei denen mehrere Leistungserbringer involviert sind (z.B. öffentliche Spitex, Betreuende, Freiberufliche Pflegefachpersonen), haben sich die Parteien untereinander abzusprechen.
Die Pflegenden stehen in der Pflicht, die Klient*innen davor zu schützen, dass mehrfach die Patientenbeteiligung erhoben wird.

Tarife gültig ab Januar 2025 
Der Kanton Aargau hat die kantonale Tarifordnung eingeführt.
Die erbrachten Leistungen werden direkt den Krankenkassen und der Wohngemeinde in Rechnung gestellt.
 
Tarife pro Stunde (Normkosten) Kanton Aargau

Tarif a - Abklärung/ Beratung Fr. 113.40

Tarif b - Behandlungspflege Fr. 107.00
Tarif c - Grundpflege Fr. 103.40


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